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Anforderungen Gründung

Deine To-do Liste zum Start


Im Folgenden präsentieren wir dir alle wichtigen Schritte bis zur Gründung, basierend auf dem Beispiel einer UG (Unternehmergesellschaft). Bei bestimmten Bereichen findest du unten zusätzliche Informationen. Wenn du Fragen hast, kannst du auch unser Start-up Forum nutzen. Weitere Tipps und Informationen zu unserer Übersicht als direkte Links findest du unter dem Button "Weitere Infos".

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Anforderungen Gründung

Deine To-do Liste für den Start


Im Folgenden präsentieren wir dir alle wichtigen Schritte bis zur Gründung, basierend auf dem Beispiel einer UG (Unternehmergesellschaft). Bei bestimmten Bereichen findest du unten zusätzliche Informationen. Wenn du Fragen hast, kannst du auch unser Start-up Forum nutzen. Weitere Tipps und Informationen zu unserer Übersicht als direkte Links findest du unter dem Button "Weitere Infos".

1. Rechtsberatung

  • Passende Rechtsform wählen

    • für rechtliche Fragen und die Entscheidung für die passende Rechtsform

    • eine Übersicht zu den Rechtsformen findet ihr oben unter "Weitere Infos"

2. Firmensitz

  • Wähle deinen Standort

    • Für die Gründung bzw. die anschließende Handelsregistereintragung benötigt ihr bereits einen Firmensitz, für den bestimmte Anforderungen gelten, die ihr unten nachlesen könnt.

    • Die Kosten für die Miete eines Firmensitzes variieren je nach Region und beginnen in der Regel bei etwa 100€ pro Monat. Es ist wichtig zu beachten, dass häufig noch zusätzliche Kosten anfallen und die Preisgestaltung nicht immer transparent ist. Bei der Auswahl eines Mietpakets solltet ihr darauf achten, dass es alle eure Anforderungen erfüllt. Manchmal werden Büros auch nur als reine Firmenadresse für beispielsweise eine regionale Niederlassung und nicht als Firmensitz gemietet.

    • Um Kosten zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, die Adresse eines Hauses eurer Eltern oder weiterer Verwandtschaft zu nutzen, sofern sie damit einverstanden sind und ihr dort die Anforderungen für einen anerkannten Firmensitz erfüllt. Dies kann eine praktische Lösung sein, um vorübergehend Kosten für die Miete eines separaten Firmensitzes zu sparen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen und behördlichen Vorschriften bezüglich des Firmensitzes erfüllt werden.

    • Bei Mietwohnungen müsst ihr euch erst das Einverständnis eures Vermieters einholen, da im Mietvertrag meist keine zusätzliche Nutzung für gewerbliche Zwecke vorgesehen ist.

3. Gründungsvertrag

  • Regel das Vertragliche

    • Je nach Rechtsform und Anzahl der Gesellschafter gibt es Standardverträge, die für die Gründung verwendet werden können und die ihr unten findet. Ansonsten muss der Gründungsvertrag individuell gestaltet werden.

    • Notare bieten in der Regel standardisierte Vorlagen für individuell gestaltete Gründungsverträge an. Es ist jedoch wichtig, bei der Durchsicht dieser Verträge auf bestimmte Passagen zu achten und gegebenenfalls Änderungswünsche einzubringen.

    • Um mögliche Sozialversicherungspflicht bei zukünftigen Einnahmen zu vermeiden, ist es wichtig sicherzustellen, dass ihr nicht als abhängig beschäftigt gilt und den Status eines "beherrschenden Gesellschafters" habt, indem ihr Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen habt. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn ihr bei strategischen Entscheidungen ein Mitsprache- oder Vetorecht habt. Es ist ratsam, die strategischen Entscheidungen klar zu definieren und die Beschlussgrenze entsprechend anzupassen, sodass ihr alle als "beherrschende Gesellschafter" angesehen werdet und somit keine Sozialversicherungspflicht besteht. Um Sicherheit zu erlangen, könnt ihr euch an die Clearingstelle Sozialversicherung wenden und prüfen lassen, ob alle Kriterien erfüllt sind.

    • Im Gründungsvertrag sollte auch eine Klausel zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern enthalten sein. Es ist wichtig, eine Frist festzulegen, ab der diese Klausel greift. Andernfalls kann es zu Zahlungsschwierigkeiten führen, wenn die Anteile im Gutachten hoch bewertet werden, jedoch noch keine ausreichenden Einnahmen erzielt wurden, um eine Auszahlung an den ausscheidenden Gesellschafter vornehmen zu können. Die Festlegung einer angemessenen Frist dient dazu, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und mögliche Zahlungsprobleme zu vermeiden.

    • Es ist empfehlenswert, beim Punkt Gesellschafterversammlung festzuhalten, dass diese auch nach dem "Umlaufverfahren" durchgeführt werden kann. Dadurch wird ermöglicht, dass die Versammlung auch online abgehalten werden kann, ohne dass alle Gesellschafter physisch anwesend sein müssen. Dies erleichtert die Flexibilität und Effizienz der Gesellschafterversammlung, insbesondere bei räumlicher Distanz oder anderen Einschränkungen. Die genauen Modalitäten und Durchführungsbestimmungen des Umlaufverfahrens können in einer entsprechenden Klausel im Gründungsvertrag festgelegt werden.

    • Es ist ratsam, im Gründungsvertrag festzulegen, wie hoch die erforderliche Mehrheit sein muss, um den Geschäftsführer abzulösen. Dadurch wird vermieden, dass ihr bei Anteilsverkäufen an Investoren nicht nur die Mehrheit der Anteile, sondern auch die Kontrolle über die Geschäftsführung des Unternehmens verliert. Durch die Festlegung einer angemessenen Mehrheitsschwelle könnt ihr sicherstellen, dass Entscheidungen bezüglich der Abberufung des Geschäftsführers mit Bedacht getroffen werden und eure Interessen als Gesellschafter gewahrt bleiben.

4. Gründung beim Notar

  • Offizielle Gründung

    • Die Kosten für die Gründung beim Notar variieren je nach Rechtsform, Grundkapital, Standort und Anzahl der Gesellschafter und sollten im Voraus erfragt werden. Bei einer UG sollten diese Kosten zusammen mit den Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Handelsregisteranmeldung in der Regel nicht über 800€ liegen. Es ist sinnvoll, Notare in eurer Region zu suchen, die gleichzeitig auch Anwälte im Gesellschaftsrecht sind. Auf diese Weise könnt ihr sicherstellen, dass ihr eine umfassende Beratung zur Ausgestaltung eures Gründungsvertrags erhaltet, die auf eure spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

    • Für die Gründung einer Gesellschaft ist normalerweise die persönliche Anwesenheit jedes Gesellschafters erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter durch eine vom Notar beglaubigte Vollmacht oder durch nachträgliche Unterzeichnung vertreten wird. Dies ermöglicht es Gesellschaftern, die physisch nicht anwesend sein können, dennoch an der Gründung teilzunehmen. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Gründung einer Gesellschaft online durchzuführen.

    • Nach der Gründung befindet sich euer Unternehmen bis zur Handelsregisteranmeldung in der Vorgründungsphase. In dieser Phase haftet ihr als Gründer persönlich für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens. Es ist wichtig, diese Haftungsphase zu beachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die frühzeitige Registrierung im Handelsregister, um die Haftungsbeschränkung der gewählten Rechtsform zu erhalten. Sobald die Handelsregisteranmeldung erfolgt ist, endet die Vorgründungsphase und das Unternehmen erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit mit begrenzter Haftung.

5. Firmenkonto

  • Wähle deine Hausbank

    • Im nächsten Schritt benötigt ihr ein Firmenkonto, um die Einlage des Grundkapitals zu leisten, was Voraussetzung für die Handelsregisteranmeldung ist. Da sich euer Unternehmen noch in der Gründungsphase befindet, kann es bei einigen Banken kompliziert sein, ein Konto zu beantragen. Es gibt jedoch Anbieter, bei denen der beglaubigte Gründungsvertrag als ausreichender Nachweis gilt. Unten findet ihr eine Liste von Anbietern, die für euch in Frage kommen könnten.

6. Handelsregisteranmeldung

  • Gründung abschließen

    • Nachdem ihr das Stammkapital eingezahlt habt, müsst ihr den Nachweis dieser Einzahlung an den Notar schicken, der dann den Antrag zur Handelsregisteranmeldung stellt. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr das eingezahlte Stammkapital in der Zeit zwischen der Einzahlung und der offiziellen Eintragung im Handelsregister nicht verwenden dürft. Das Stammkapital muss bis zur Eintragung vollständig auf dem Firmenkonto verbleiben. Alle in dieser Zeit anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Vorgründungskosten, müsst ihr daher selbst tragen. Dies sollte bei der Bestimmung der Höhe des Stammkapitals berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass genügend Geld vorhanden ist, um die anfallenden Kosten zu decken. Es kann einige Wochen dauern, bis die Handelsregisteranmeldung abgeschlossen ist, währenddessen jedoch bereits Kosten wie beispielsweise die Miete für den Firmensitz anfallen können und rechtzeitig beglichen werden müssen.

    • Nach der Handelsregisteranmeldung erhaltet ihr eine Rechnung vom Registergericht, die separat, also nicht an den Notar, zu bezahlen ist. Diese Rechnung enthält in der Regel Gebühren für die Eintragung eures Unternehmens ins Handelsregister. Die genaue Höhe der Gebühren variiert je nach Land und Umfang der Eintragung. Es ist wichtig, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, um den Eintragungsprozess abzuschließen und den offiziellen Status eures Unternehmens zu erhalten. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Zahlungsmodalitäten des Registergerichts beachtet und die Rechnung rechtzeitig begleicht.

    • Zusätzlich müsst ihr euch im Transparenzregister eintragen, wenn ein Gesellschafter über mindestens 25% der Anteile oder Stimmrechte verfügt. Das Transparenzregister dient dem Schutz vor Geldwäsche und anderen finanziellen Straftaten. Es ist wichtig, diese Eintragung unverzüglich nach der Handelsregisteranmeldung vorzunehmen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Versäumnissen können hohe Bußgelder verhängt werden. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Informationen über die Anteilseigner korrekt und vollständig in das Transparenzregister eintragt.

    • Mit der Handelsregisteranmeldung habt ihr auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen. In den meisten Fällen ist es sogar möglich, die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen. Dadurch wird der Prozess der Gewerbeanmeldung erleichtert und beschleunigt. Es ist ratsam, sich über die genauen Anforderungen und den Ablauf der Gewerbeanmeldung bei eurem örtlichen Gewerbeamt zu informieren. Beachtet, dass ihr die Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Handelsregisteranmeldung durchführen müsst, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

    • Nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr automatisch eure Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und könnt daraufhin die Finanzamtanmeldung durchführen. Bei der Finanzamtanmeldung müsst ihr eure Eröffnungsbilanz hochladen. Falls ihr die Steueridentifikationsnummer bereits im Voraus benötigt, könnt ihr diese auch vor der Gewerbeanmeldung selbst beantragen. Informationen dazu findet ihr auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

7. Nachgründungsaufgaben

  • Beachte deine To-Do´s

    • Mit der abgeschlossenen Gründung sind zwar viele wichtige Schritte erledigt, es gibt jedoch auch Nachgründungsaufgaben und Aspekte, die ihr ab jetzt beachten müsst. Im Folgenden findet ihr weitere Informationen zu einigen dieser Aufgaben.

    • Zu den Nachgründungsaufgaben gehört unter anderem die Erstellung eines Briefpapiers mit den entsprechenden Unternehmensdaten. Dieses Briefpapier sollte bei allen Geschäftsbriefen verwendet werden, einschließlich der elektronischen Form wie E-Mails. 

    • Als Unternehmer habt ihr gesetzliche Pflichten, die es zu beachten gilt. Dazu gehören unter anderem die Archivierungspflicht von E-Mails und die Pflicht zur doppelten Buchführung. Die Archivierungspflicht von E-Mails bedeutet, dass ihr geschäftsrelevante E-Mails in elektronischer oder ausgedruckter Form aufbewahren müsst. Dies dient der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen und kann im Falle von rechtlichen oder steuerlichen Prüfungen wichtig sein. Die Pflicht zur doppelten Buchführung betrifft die ordnungsgemäße Buchhaltung eures Unternehmens. Ihr seid verpflichtet, eure Geschäftsvorfälle systematisch und lückenlos zu erfassen und aufzuzeichnen. Dabei müssen die Buchführung und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.Um euch bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es verschiedene Anbieter von Buchhaltungssoftware für Start-ups. Diese Softwarelösungen ermöglichen eine effiziente Buchführung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bieten Funktionen zur Archivierung von E-Mails. Unten findet ihr einige Beispiele für Buchhaltungssoftware-Anbieter.

    • Als Unternehmen unterliegt ihr bestimmten Offenlegungspflichten in Bezug auf euren Jahresabschluss. Diese Pflichten dienen der Transparenz und ermöglichen es Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit, Einblick in eure finanzielle Situation zu erhalten. Die genauen Anforderungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses können je nach Rechtsform und Größe eures Unternehmens variieren. Unten könnt ihr grundlegende Informationen zu den Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss nachlesen.

    • Es ist äußerst wichtig, darauf zu achten, nicht insolvent zu werden, da bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Insolvenzrisiko ist insbesondere in der Anfangsphase hoch, da ihr mit begrenztem Kapital arbeitet und möglicherweise noch keine Einnahmen erzielt. Um einer möglichen Insolvenz vorzubeugen, ist es entscheidend, dass euer Aktivvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) die Verbindlichkeiten in der Bilanz übersteigt. Eine Möglichkeit, dieses Problem anzugehen, besteht darin, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Dieser Schritt erfordert einen Beschluss in der Gesellschafterversammlung und eine entsprechende Umsetzung mit Unterstützung eines Notars.

1. Rechtsberatung

  • für rechtliche Fragen und die Entscheidung für die passende Rechtsform


  • Eine Übersicht zu den Rechtsformen findet ihr oben unter "Weitere Infos".


2. Firmensitz

  • Für die Gründung bzw. die anschließende Handelsregistereintragung benötigt ihr bereits einen Firmensitz, für den bestimmte Anforderungen gelten, die ihr unten nachlesen könnt.


  • Die Kosten für die Miete eines Firmensitzes variieren je nach Region und beginnen in der Regel bei etwa 100€ pro Monat. Es ist wichtig zu beachten, dass häufig noch zusätzliche Kosten anfallen und die Preisgestaltung nicht immer transparent ist. Bei der Auswahl eines Mietpakets solltet ihr darauf achten, dass es alle eure Anforderungen erfüllt. Manchmal werden Büros auch nur als reine Firmenadresse für beispielsweise eine regionale Niederlassung und nicht als Firmensitz gemietet.


  • Um Kosten zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, die Adresse eines Hauses eurer Eltern oder weiterer Verwandtschaft zu nutzen, sofern sie damit einverstanden sind und ihr dort die Anforderungen für einen anerkannten Firmensitz erfüllt. Dies kann eine praktische Lösung sein, um vorübergehend Kosten für die Miete eines separaten Firmensitzes zu sparen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen und behördlichen Vorschriften bezüglich des Firmensitzes erfüllt werden.


  • Bei Mietwohnungen müsst ihr euch erst das Einverständnis eures Vermieters einholen, da im Mietvertrag meist keine zusätzliche Nutzung für gewerbliche Zwecke vorgesehen ist.


3. Gründungsvertrag

  • Je nach Rechtsform und Anzahl der Gesellschafter gibt es Standardverträge, die für die Gründung verwendet werden können und die ihr unten findet. Ansonsten muss der Gründungsvertrag individuell gestaltet werden.


  • Notare bieten in der Regel standardisierte Vorlagen für individuell gestaltete Gründungsverträge an. Es ist jedoch wichtig, bei der Durchsicht dieser Verträge auf bestimmte Passagen zu achten und gegebenenfalls Änderungswünsche einzubringen.


  • Um mögliche Sozialversicherungspflicht bei zukünftigen Einnahmen zu vermeiden, ist es wichtig sicherzustellen, dass ihr nicht als abhängig beschäftigt gilt und den Status eines "beherrschenden Gesellschafters" habt, indem ihr Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen habt. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn ihr bei strategischen Entscheidungen ein Mitsprache- oder Vetorecht habt. Es ist ratsam, die strategischen Entscheidungen klar zu definieren und die Beschlussgrenze entsprechend anzupassen, sodass ihr alle als "beherrschende Gesellschafter" angesehen werdet und somit keine Sozialversicherungspflicht besteht. Um Sicherheit zu erlangen, könnt ihr euch an die Clearingstelle Sozialversicherung wenden und prüfen lassen, ob alle Kriterien erfüllt sind.


  • Im Gründungsvertrag sollte auch eine Klausel zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern enthalten sein. Es ist wichtig, eine Frist festzulegen, ab der diese Klausel greift. Andernfalls kann es zu Zahlungsschwierigkeiten führen, wenn die Anteile im Gutachten hoch bewertet werden, jedoch noch keine ausreichenden Einnahmen erzielt wurden, um eine Auszahlung an den ausscheidenden Gesellschafter vornehmen zu können. Die Festlegung einer angemessenen Frist dient dazu, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und mögliche Zahlungsprobleme zu vermeiden.


  • Es ist empfehlenswert, beim Punkt Gesellschafterversammlung festzuhalten, dass diese auch nach dem "Umlaufverfahren" durchgeführt werden kann. Dadurch wird ermöglicht, dass die Versammlung auch online abgehalten werden kann, ohne dass alle Gesellschafter physisch anwesend sein müssen. Dies erleichtert die Flexibilität und Effizienz der Gesellschafterversammlung, insbesondere bei räumlicher Distanz oder anderen Einschränkungen. Die genauen Modalitäten und Durchführungsbestimmungen des Umlaufverfahrens können in einer entsprechenden Klausel im Gründungsvertrag festgelegt werden.


  • Es ist ratsam, im Gründungsvertrag festzulegen, wie hoch die erforderliche Mehrheit sein muss, um den Geschäftsführer abzulösen. Dadurch wird vermieden, dass ihr bei Anteilsverkäufen an Investoren nicht nur die Mehrheit der Anteile, sondern auch die Kontrolle über die Geschäftsführung des Unternehmens verliert. Durch die Festlegung einer angemessenen Mehrheitsschwelle könnt ihr sicherstellen, dass Entscheidungen bezüglich der Abberufung des Geschäftsführers mit Bedacht getroffen werden und eure Interessen als Gesellschafter gewahrt bleiben.


4. Gründung beim Notar

  • Die Kosten für die Gründung beim Notar variieren je nach Rechtsform, Grundkapital, Standort und Anzahl der Gesellschafter und sollten im Voraus erfragt werden. Bei einer UG sollten diese Kosten zusammen mit den Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Handelsregisteranmeldung in der Regel nicht über 800€ liegen. Es ist sinnvoll, Notare in eurer Region zu suchen, die gleichzeitig auch Anwälte im Gesellschaftsrecht sind. Auf diese Weise könnt ihr sicherstellen, dass ihr eine umfassende Beratung zur Ausgestaltung eures Gründungsvertrags erhaltet, die auf eure spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.


  • Für die Gründung einer Gesellschaft ist normalerweise die persönliche Anwesenheit jedes Gesellschafters erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter durch eine vom Notar beglaubigte Vollmacht oder durch nachträgliche Unterzeichnung vertreten wird. Dies ermöglicht es Gesellschaftern, die physisch nicht anwesend sein können, dennoch an der Gründung teilzunehmen. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Gründung einer Gesellschaft online durchzuführen.


  • Nach der Gründung befindet sich euer Unternehmen bis zur Handelsregisteranmeldung in der Vorgründungsphase. In dieser Phase haftet ihr als Gründer persönlich für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens. Es ist wichtig, diese Haftungsphase zu beachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die frühzeitige Registrierung im Handelsregister, um die Haftungsbeschränkung der gewählten Rechtsform zu erhalten. Sobald die Handelsregisteranmeldung erfolgt ist, endet die Vorgründungsphase und das Unternehmen erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit mit begrenzter Haftung.


5. Firmenkonto

  • Im nächsten Schritt benötigt ihr ein Firmenkonto, um die Einlage des Grundkapitals zu leisten, was Voraussetzung für die Handelsregisteranmeldung ist. Da sich euer Unternehmen noch in der Gründungsphase befindet, kann es bei einigen Banken kompliziert sein, ein Konto zu beantragen. Es gibt jedoch Anbieter, bei denen der beglaubigte Gründungsvertrag als ausreichender Nachweis gilt. Unten findet ihr eine Liste von Anbietern, die für euch in Frage kommen könnten.


6. Eintragung ins Handelsregister

  • Nachdem ihr das Stammkapital eingezahlt habt, müsst ihr den Nachweis dieser Einzahlung an den Notar schicken, der dann den Antrag zur Handelsregisteranmeldung stellt. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr das eingezahlte Stammkapital in der Zeit zwischen der Einzahlung und der offiziellen Eintragung im Handelsregister nicht verwenden dürft. Das Stammkapital muss bis zur Eintragung vollständig auf dem Firmenkonto verbleiben. Alle in dieser Zeit anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Vorgründungskosten, müsst ihr daher selbst tragen. Dies sollte bei der Bestimmung der Höhe des Stammkapitals berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass genügend Geld vorhanden ist, um die anfallenden Kosten zu decken. Es kann einige Wochen dauern, bis die Handelsregisteranmeldung abgeschlossen ist, währenddessen jedoch bereits Kosten wie beispielsweise die Miete für den Firmensitz anfallen können und rechtzeitig beglichen werden müssen.


  • Nach der Handelsregisteranmeldung erhaltet ihr eine Rechnung vom Registergericht, die separat, also nicht an den Notar, zu bezahlen ist. Diese Rechnung enthält in der Regel Gebühren für die Eintragung eures Unternehmens ins Handelsregister. Die genaue Höhe der Gebühren variiert je nach Land und Umfang der Eintragung. Es ist wichtig, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, um den Eintragungsprozess abzuschließen und den offiziellen Status eures Unternehmens zu erhalten. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Zahlungsmodalitäten des Registergerichts beachtet und die Rechnung rechtzeitig begleicht.


  • Zusätzlich müsst ihr euch im Transparenzregister eintragen, wenn ein Gesellschafter über mindestens 25% der Anteile oder Stimmrechte verfügt. Das Transparenzregister dient dem Schutz vor Geldwäsche und anderen finanziellen Straftaten. Es ist wichtig, diese Eintragung unverzüglich nach der Handelsregisteranmeldung vorzunehmen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Versäumnissen können hohe Bußgelder verhängt werden. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Informationen über die Anteilseigner korrekt und vollständig in das Transparenzregister eintragt.


  • Mit der Handelsregisteranmeldung habt ihr auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen. In den meisten Fällen ist es sogar möglich, die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen. Dadurch wird der Prozess der Gewerbeanmeldung erleichtert und beschleunigt. Es ist ratsam, sich über die genauen Anforderungen und den Ablauf der Gewerbeanmeldung bei eurem örtlichen Gewerbeamt zu informieren. Beachtet, dass ihr die Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Handelsregisteranmeldung durchführen müsst, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.


  • Nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr automatisch eure Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und könnt daraufhin die Finanzamtanmeldung durchführen. Bei der Finanzamtanmeldung müsst ihr eure Eröffnungsbilanz hochladen. Falls ihr die Steueridentifikationsnummer bereits im Voraus benötigt, könnt ihr diese auch vor der Gewerbeanmeldung selbst beantragen. Informationen dazu findet ihr auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).


7. Nachgründungsaufgaben

  • Mit der abgeschlossenen Gründung sind zwar viele wichtige Schritte erledigt, es gibt jedoch auch Nachgründungsaufgaben und Aspekte, die ihr ab jetzt beachten müsst. Im Folgenden findet ihr weitere Informationen zu einigen dieser Aufgaben.


  • Zu den Nachgründungsaufgaben gehört unter anderem die Erstellung eines Briefpapiers mit den entsprechenden Unternehmensdaten. Dieses Briefpapier sollte bei allen Geschäftsbriefen verwendet werden, einschließlich der elektronischen Form wie E-Mails.


  • Als Unternehmer habt ihr gesetzliche Pflichten, die es zu beachten gilt. Dazu gehören unter anderem die Archivierungspflicht von E-Mails und die Pflicht zur doppelten Buchführung. Die Archivierungspflicht von E-Mails bedeutet, dass ihr geschäftsrelevante E-Mails in elektronischer oder ausgedruckter Form aufbewahren müsst. Dies dient der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen und kann im Falle von rechtlichen oder steuerlichen Prüfungen wichtig sein. Die Pflicht zur doppelten Buchführung betrifft die ordnungsgemäße Buchhaltung eures Unternehmens. Ihr seid verpflichtet, eure Geschäftsvorfälle systematisch und lückenlos zu erfassen und aufzuzeichnen. Dabei müssen die Buchführung und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.Um euch bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es verschiedene Anbieter von Buchhaltungssoftware für Start-ups. Diese Softwarelösungen ermöglichen eine effiziente Buchführung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bieten Funktionen zur Archivierung von E-Mails. Unten findet ihr einige Beispiele für Buchhaltungssoftware-Anbieter.


  • Als Unternehmen unterliegt ihr bestimmten Offenlegungspflichten in Bezug auf euren Jahresabschluss. Diese Pflichten dienen der Transparenz und ermöglichen es Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit, Einblick in eure finanzielle Situation zu erhalten. Die genauen Anforderungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses können je nach Rechtsform und Größe eures Unternehmens variieren. Unten könnt ihr grundlegende Informationen zu den Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss nachlesen.


  • Es ist äußerst wichtig, darauf zu achten, nicht insolvent zu werden, da bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Insolvenzrisiko ist insbesondere in der Anfangsphase hoch, da ihr mit begrenztem Kapital arbeitet und möglicherweise noch keine Einnahmen erzielt. Um einer möglichen Insolvenz vorzubeugen, ist es entscheidend, dass euer Aktivvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) die Verbindlichkeiten in der Bilanz übersteigt. Eine Möglichkeit, dieses Problem anzugehen, besteht darin, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Dieser Schritt erfordert einen Beschluss in der Gesellschafterversammlung und eine entsprechende Umsetzung mit Unterstützung eines Notars.

1. Rechtsberatung

  • für rechtliche Fragen und die Entscheidung für die passende Rechtsform


  • Eine Übersicht zu den Rechtsformen findet ihr oben unter "Weitere Infos".


2. Firmensitz

  • Für die Gründung bzw. die anschließende Handelsregistereintragung benötigt ihr bereits einen Firmensitz, für den bestimmte Anforderungen gelten, die ihr unten nachlesen könnt.


  • Die Kosten für die Miete eines Firmensitzes variieren je nach Region und beginnen in der Regel bei etwa 100€ pro Monat. Es ist wichtig zu beachten, dass häufig noch zusätzliche Kosten anfallen und die Preisgestaltung nicht immer transparent ist. Bei der Auswahl eines Mietpakets solltet ihr darauf achten, dass es alle eure Anforderungen erfüllt. Manchmal werden Büros auch nur als reine Firmenadresse für beispielsweise eine regionale Niederlassung und nicht als Firmensitz gemietet.


  • Um Kosten zu sparen, besteht alternativ die Möglichkeit, die Adresse eines Hauses eurer Eltern oder weiterer Verwandtschaft zu nutzen, sofern sie damit einverstanden sind und ihr dort die Anforderungen für einen anerkannten Firmensitz erfüllt. Dies kann eine praktische Lösung sein, um vorübergehend Kosten für die Miete eines separaten Firmensitzes zu sparen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass alle rechtlichen und behördlichen Vorschriften bezüglich des Firmensitzes erfüllt werden.


  • Bei Mietwohnungen müsst ihr euch erst das Einverständnis eures Vermieters einholen, da im Mietvertrag meist keine zusätzliche Nutzung für gewerbliche Zwecke vorgesehen ist.


3. Gründungsvertrag

  • Je nach Rechtsform und Anzahl der Gesellschafter gibt es Standardverträge, die für die Gründung verwendet werden können und die ihr unten findet. Ansonsten muss der Gründungsvertrag individuell gestaltet werden.


  • Notare bieten in der Regel standardisierte Vorlagen für individuell gestaltete Gründungsverträge an. Es ist jedoch wichtig, bei der Durchsicht dieser Verträge auf bestimmte Passagen zu achten und gegebenenfalls Änderungswünsche einzubringen.


  • Um mögliche Sozialversicherungspflicht bei zukünftigen Einnahmen zu vermeiden, ist es wichtig sicherzustellen, dass ihr nicht als abhängig beschäftigt gilt und den Status eines "beherrschenden Gesellschafters" habt, indem ihr Einfluss auf die Entscheidungen im Unternehmen habt. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn ihr bei strategischen Entscheidungen ein Mitsprache- oder Vetorecht habt. Es ist ratsam, die strategischen Entscheidungen klar zu definieren und die Beschlussgrenze entsprechend anzupassen, sodass ihr alle als "beherrschende Gesellschafter" angesehen werdet und somit keine Sozialversicherungspflicht besteht. Um Sicherheit zu erlangen, könnt ihr euch an die Clearingstelle Sozialversicherung wenden und prüfen lassen, ob alle Kriterien erfüllt sind.


  • Im Gründungsvertrag sollte auch eine Klausel zur Abfindung von ausscheidenden Gesellschaftern enthalten sein. Es ist wichtig, eine Frist festzulegen, ab der diese Klausel greift. Andernfalls kann es zu Zahlungsschwierigkeiten führen, wenn die Anteile im Gutachten hoch bewertet werden, jedoch noch keine ausreichenden Einnahmen erzielt wurden, um eine Auszahlung an den ausscheidenden Gesellschafter vornehmen zu können. Die Festlegung einer angemessenen Frist dient dazu, die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten und mögliche Zahlungsprobleme zu vermeiden.


  • Es ist empfehlenswert, beim Punkt Gesellschafterversammlung festzuhalten, dass diese auch nach dem "Umlaufverfahren" durchgeführt werden kann. Dadurch wird ermöglicht, dass die Versammlung auch online abgehalten werden kann, ohne dass alle Gesellschafter physisch anwesend sein müssen. Dies erleichtert die Flexibilität und Effizienz der Gesellschafterversammlung, insbesondere bei räumlicher Distanz oder anderen Einschränkungen. Die genauen Modalitäten und Durchführungsbestimmungen des Umlaufverfahrens können in einer entsprechenden Klausel im Gründungsvertrag festgelegt werden.


  • Es ist ratsam, im Gründungsvertrag festzulegen, wie hoch die erforderliche Mehrheit sein muss, um den Geschäftsführer abzulösen. Dadurch wird vermieden, dass ihr bei Anteilsverkäufen an Investoren nicht nur die Mehrheit der Anteile, sondern auch die Kontrolle über die Geschäftsführung des Unternehmens verliert. Durch die Festlegung einer angemessenen Mehrheitsschwelle könnt ihr sicherstellen, dass Entscheidungen bezüglich der Abberufung des Geschäftsführers mit Bedacht getroffen werden und eure Interessen als Gesellschafter gewahrt bleiben.


4. Gründung beim Notar

  • Die Kosten für die Gründung beim Notar variieren je nach Rechtsform, Grundkapital, Standort und Anzahl der Gesellschafter und sollten im Voraus erfragt werden. Bei einer UG sollten diese Kosten zusammen mit den Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Handelsregisteranmeldung in der Regel nicht über 800€ liegen. Es ist sinnvoll, Notare in eurer Region zu suchen, die gleichzeitig auch Anwälte im Gesellschaftsrecht sind. Auf diese Weise könnt ihr sicherstellen, dass ihr eine umfassende Beratung zur Ausgestaltung eures Gründungsvertrags erhaltet, die auf eure spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.


  • Für die Gründung einer Gesellschaft ist normalerweise die persönliche Anwesenheit jedes Gesellschafters erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Gesellschafter durch eine vom Notar beglaubigte Vollmacht oder durch nachträgliche Unterzeichnung vertreten wird. Dies ermöglicht es Gesellschaftern, die physisch nicht anwesend sein können, dennoch an der Gründung teilzunehmen. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Gründung einer Gesellschaft online durchzuführen.


  • Nach der Gründung befindet sich euer Unternehmen bis zur Handelsregisteranmeldung in der Vorgründungsphase. In dieser Phase haftet ihr als Gründer persönlich für die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Unternehmens. Es ist wichtig, diese Haftungsphase zu beachten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dazu gehört unter anderem die frühzeitige Registrierung im Handelsregister, um die Haftungsbeschränkung der gewählten Rechtsform zu erhalten. Sobald die Handelsregisteranmeldung erfolgt ist, endet die Vorgründungsphase und das Unternehmen erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit mit begrenzter Haftung.


5. Firmenkonto

  • Im nächsten Schritt benötigt ihr ein Firmenkonto, um die Einlage des Grundkapitals zu leisten, was Voraussetzung für die Handelsregisteranmeldung ist. Da sich euer Unternehmen noch in der Gründungsphase befindet, kann es bei einigen Banken kompliziert sein, ein Konto zu beantragen. Es gibt jedoch Anbieter, bei denen der beglaubigte Gründungsvertrag als ausreichender Nachweis gilt. Unten findet ihr eine Liste von Anbietern, die für euch in Frage kommen könnten.


6. Eintragung ins Handelsregister

  • Nachdem ihr das Stammkapital eingezahlt habt, müsst ihr den Nachweis dieser Einzahlung an den Notar schicken, der dann den Antrag zur Handelsregisteranmeldung stellt. Es ist wichtig zu beachten, dass ihr das eingezahlte Stammkapital in der Zeit zwischen der Einzahlung und der offiziellen Eintragung im Handelsregister nicht verwenden dürft. Das Stammkapital muss bis zur Eintragung vollständig auf dem Firmenkonto verbleiben. Alle in dieser Zeit anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Vorgründungskosten, müsst ihr daher selbst tragen. Dies sollte bei der Bestimmung der Höhe des Stammkapitals berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass genügend Geld vorhanden ist, um die anfallenden Kosten zu decken. Es kann einige Wochen dauern, bis die Handelsregisteranmeldung abgeschlossen ist, währenddessen jedoch bereits Kosten wie beispielsweise die Miete für den Firmensitz anfallen können und rechtzeitig beglichen werden müssen.


  • Nach der Handelsregisteranmeldung erhaltet ihr eine Rechnung vom Registergericht, die separat, also nicht an den Notar, zu bezahlen ist. Diese Rechnung enthält in der Regel Gebühren für die Eintragung eures Unternehmens ins Handelsregister. Die genaue Höhe der Gebühren variiert je nach Land und Umfang der Eintragung. Es ist wichtig, die Rechnung fristgerecht zu begleichen, um den Eintragungsprozess abzuschließen und den offiziellen Status eures Unternehmens zu erhalten. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Zahlungsmodalitäten des Registergerichts beachtet und die Rechnung rechtzeitig begleicht.


  • Zusätzlich müsst ihr euch im Transparenzregister eintragen, wenn ein Gesellschafter über mindestens 25% der Anteile oder Stimmrechte verfügt. Das Transparenzregister dient dem Schutz vor Geldwäsche und anderen finanziellen Straftaten. Es ist wichtig, diese Eintragung unverzüglich nach der Handelsregisteranmeldung vorzunehmen, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei Versäumnissen können hohe Bußgelder verhängt werden. Stellt sicher, dass ihr die entsprechenden Informationen über die Anteilseigner korrekt und vollständig in das Transparenzregister eintragt.


  • Mit der Handelsregisteranmeldung habt ihr auch die Möglichkeit, die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen. In den meisten Fällen ist es sogar möglich, die Gewerbeanmeldung online vorzunehmen. Dadurch wird der Prozess der Gewerbeanmeldung erleichtert und beschleunigt. Es ist ratsam, sich über die genauen Anforderungen und den Ablauf der Gewerbeanmeldung bei eurem örtlichen Gewerbeamt zu informieren. Beachtet, dass ihr die Gewerbeanmeldung in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist nach der Handelsregisteranmeldung durchführen müsst, um den rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.


  • Nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr automatisch eure Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und könnt daraufhin die Finanzamtanmeldung durchführen. Bei der Finanzamtanmeldung müsst ihr eure Eröffnungsbilanz hochladen. Falls ihr die Steueridentifikationsnummer bereits im Voraus benötigt, könnt ihr diese auch vor der Gewerbeanmeldung selbst beantragen. Informationen dazu findet ihr auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).


7. Nachgründungsaufgaben

  • Mit der abgeschlossenen Gründung sind zwar viele wichtige Schritte erledigt, es gibt jedoch auch Nachgründungsaufgaben und Aspekte, die ihr ab jetzt beachten müsst. Im Folgenden findet ihr weitere Informationen zu einigen dieser Aufgaben.


  • Zu den Nachgründungsaufgaben gehört unter anderem die Erstellung eines Briefpapiers mit den entsprechenden Unternehmensdaten. Dieses Briefpapier sollte bei allen Geschäftsbriefen verwendet werden, einschließlich der elektronischen Form wie E-Mails.


  • Als Unternehmer habt ihr gesetzliche Pflichten, die es zu beachten gilt. Dazu gehören unter anderem die Archivierungspflicht von E-Mails und die Pflicht zur doppelten Buchführung. Die Archivierungspflicht von E-Mails bedeutet, dass ihr geschäftsrelevante E-Mails in elektronischer oder ausgedruckter Form aufbewahren müsst. Dies dient der Nachvollziehbarkeit von Geschäftsvorgängen und kann im Falle von rechtlichen oder steuerlichen Prüfungen wichtig sein. Die Pflicht zur doppelten Buchführung betrifft die ordnungsgemäße Buchhaltung eures Unternehmens. Ihr seid verpflichtet, eure Geschäftsvorfälle systematisch und lückenlos zu erfassen und aufzuzeichnen. Dabei müssen die Buchführung und die Jahresabschlüsse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Um euch bei der Erfüllung dieser Pflichten zu unterstützen, gibt es verschiedene Anbieter von Buchhaltungssoftware für Start-ups. Diese Softwarelösungen ermöglichen eine effiziente Buchführung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und bieten Funktionen zur Archivierung von E-Mails. Unten findet ihr einige Beispiele für Buchhaltungssoftware-Anbieter.


  • Als Unternehmen unterliegt ihr bestimmten Offenlegungspflichten in Bezug auf euren Jahresabschluss. Diese Pflichten dienen der Transparenz und ermöglichen es Stakeholdern wie Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit, Einblick in eure finanzielle Situation zu erhalten. Die genauen Anforderungen für die Offenlegung des Jahresabschlusses können je nach Rechtsform und Größe eures Unternehmens variieren. Unten könnt ihr grundlegende Informationen zu den Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss nachlesen.


  • Es ist äußerst wichtig, darauf zu achten, nicht insolvent zu werden, da bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Insolvenzrisiko ist insbesondere in der Anfangsphase hoch, da ihr mit begrenztem Kapital arbeitet und möglicherweise noch keine Einnahmen erzielt. Um einer möglichen Insolvenz vorzubeugen, ist es entscheidend, dass euer Aktivvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) die Verbindlichkeiten in der Bilanz übersteigt. Eine Möglichkeit, dieses Problem anzugehen, besteht darin, eine Kapitalerhöhung vorzunehmen. Dieser Schritt erfordert einen Beschluss in der Gesellschafterversammlung und eine entsprechende Umsetzung mit Unterstützung eines Notars.

Weitere Tipps und Informationen findest  du hier:

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Anforderungen Firmensitz

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Musterverträge für UG-Gründung

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Allgemeine Hinweise zur Gründung

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Ablauf Gründung

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Nachgründungsaufgaben

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Buchhaltungssoftware für Start-up´s

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Offenlegungspflichten

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Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Beratungsleistung dar. Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.


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