Befristete Tätigkeiten (Aushilfsjobs)

Rentenversicherung


  • kurzfristig befristete Beschäftigung (unabhängig vom Verdienst und Wochenarbeitszeit)

         → Rentenversicherungsfrei, wenn max. 3 Monate bzw. 70 Tage (sonst 9,3%)

 

  • Die Tage bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden zusammengerechnet, und Abgaben zahlt ihr nur für den Job, bei dem ihr die 70 Tage-Grenze überschreitet






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