Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkommenssteuer


 

  • Abgeltungssteuer (25%)
  • Freibetrag (Sparerpauschbetrag) für Gewinne aus Aktien oder Sparanlagen liegt bei 1.000€ pro Jahr
  • Freistellungsauftrag ausfüllen (Internetseite Bank) damit Freibetrag nicht erst ans Finanzamt fließt


  • Verluste beim Aktienhandel werden bei der Verrechnung der Steuerlast berücksichtigt   
  • Zu viel gezahlte Steuern können am Jahresende auch mit der Steuerklärung und der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) wiedergeholt werden


  • Günstigerprüfung: liegt dein privater Steuersatz unter der Abgeltungssteuer, kannst du unter Umständen diesen gültig machen. Hierfür musst du in der KAP ein Häkchen bei der Günstigerprüfung setzen


  • Nichtveranlagungsbescheinigung: Wer nicht einkommenssteuerpflichtig ist, zahlt auch keine Kapitalertragssteuer. Wenn du keine oder nur sehr geringen Einkünfte hast, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
  • Der Grenzbetrag für die NV-Bescheinigung liegt bei 11.908€ (Sparer-Pauschbetrag + Grundfreibetrag)


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