Werkstudent (Dauerbeschäftigung)

Rentenversicherung


 

  • geringfügige Beschäftigung unter 520€ mtl. (Minijob-Regelung, Ausnahme ist Arbeit im Privathaushalt)

         → Rentenversicherung 3,6% (Befreiung möglich)

 

  • dauerhafter Verdienst über 520€ mtl.

         → wenn über 1.600€ mtl. (bzw. ab 01.01.2023 erhöht auf 2.000€) Rentenversicherung 9,3% (sonst geringerer Anteil)


 



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