Werkstudent (Dauerbeschäftigung)

Krankenversicherung

  • monatlicher regelmäßiger Verdienst unter 520€ mtl.
  • Verbleib in der Familienversicherung

 

  • Als Arbeitnehmer ist man verpflichtet die Krankenkasse über alle Beschäftigungen und Einkünfte zu informieren. Bei Überschreitung tritt automatisch die studentische Pflichtversicherung in Kraft, wodurch auch Nachzahlung (mtl. ca. 120€) für die Monate ab Beginn der Beschäftigung möglich sind. Anschließend ist eine Rückkehr (im nächsten Jahr) in die Familienversicherung möglich.

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