Praktikum

Kindergeld


Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unabhängig von der Höhe des Einkommens oder Dauer der Beschäftigung.

 

Kindergeld bei zweiter Berufsausbildung bzw. abgeschlossener Berufsausbildung

  • Anspruch bei Erwerbstätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche
  • vorübergehende Ausweitung der Arbeitszeit von über 20 Stunden ist für nur max. 2 Monate möglich, wenn im Jahr durchschnittlich unter 20 Stunden gearbeitet wird
  • Bei Überschreitung der 2 Monate entfällt der Anspruch nicht komplett, sondern nur für die Monate in denen die Ausweitung der Arbeitszeit überschritten wurde
  • Anspruch bei geringfügig entlohnter Beschäftigung mit 520€ mtl.
  • Anspruch bei kurzfristiger Beschäftigung
  • richtet sich nach der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (3 Monate bzw. 70 Tage)


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