Praktikum

Krankenversicherung


  • monatlicher Verdienst unter 520€ mtl.

          → Verbleib in der Familienversicherung

 

  •  bei Praktikum mit Verdienst von über 520€ mtl. bei Krankenversicherung informieren

 

  • Als Arbeitnehmer ist man verpflichtet die Krankenkasse über alle Beschäftigungen und Einkünfte zu informieren. Bei Überschreitung tritt automatisch die studentische Pflichtversicherung in Kraft, wodurch auch Nachzahlung (mtl. ca. 110€) für die Monate ab Beginn der Beschäftigung möglich sind. Anschließend ist eine Rückkehr (im nächsten Jahr) in die Familienversicherung möglich.

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