Praktikum

Sozialversicherungspflicht


  • In der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum (Praktikum während der Studienzeit)

         → keine Sozialversicherungsabgaben

 

  • freiwilliges Praktikum während dem Studium unter 520€ mtl. (Minijob Regelung)

         → keine Sozialversicherungsabgaben und keine Lohnsteuer

 

  • Bei einem Verdienst über 520€ greifen die Regelungen für eine Dauerbeschäftigung bzw. Aushilfsjobs

 

  • freiwilliges Praktikum während dem Studium bis 2.000€

         → „Gleitzonen-Regelung“ (nicht voll versicherungspflichtig, je höher der Verdienst desto mehr)

 

  • freiwilliges Praktikum während Studium über 2.000€

         → komplett sozialversicherungspflichtig


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