Vorlesungszeit
Klausurenphase
Semesterferien
Sozialversicherungspflicht
→ Rentenversicherung 3,6% (Befreiung möglich)
→ wenn über 1.600€ mtl. (bzw. ab 01.01.2023 erhöht auf 2.000€) Rentenversicherung 9,3% (sonst geringerer Anteil)
→ Kranken-. Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfrei, wenn bis zu 20 Stunden pro Woche (Werkstudentenprivileg)
→ Ausnahme: Arbeit findet überwiegend abends oder am Wochenende statt, dann Beschränkung auf max. 26 Wochen
Dieser Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Beratungsleistung dar. Die Inhalte dieser Seite wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.